Sonntags einkaufen in Offenbach am Main
Was sonntags sicher auf hat
Diese 11 dürfen sonntags öffnen — nicht nur nach Laune, sondern nach Gesetz: Tankstellen als Reisebedarf, Läden in Bahnhöfen und an Flughäfen.
Was in Hessen gilt
An Sonn- und Feiertagen bleiben Verkaufsstellen geschlossen, soweit das Gesetz keine Ausnahme macht.
Wochentags: An Werktagen dürfen Läden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Hessen hat aber drei Besonderheiten: Am Gründonnerstag ist ab 20 Uhr Schluss, am 24. und am 31. Dezember jeweils ab 14 Uhr.
Wer trotzdem sonntags öffnen darf:
· Tankstellen dürfen rund um die Uhr Betriebsstoffe, Ersatzteile für die Fahrbereitschaft und Reisebedarf verkaufen.
· Apotheken dürfen jederzeit Arznei-, Pflege- und Hygieneartikel abgeben; die Kammer regelt den Notdienst.
· Bahnhöfe und Flughäfen dürfen rund um die Uhr öffnen — an Bahnhöfen und regionalen Flughäfen nur für Reisebedarf, an internationalen Flughäfen ohne diese Grenze.
· Digitale Kleinstsupermärkte vollautomatisierte Läden bis 120 Quadratmeter, die ohne Verkaufspersonal betrieben werden und nur Waren des täglichen Bedarfs führen, dürfen rund um die Uhr geöffnet sein.
· Kioske dürfen sonntags sechs Stunden lang Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren und Lebensmittel in kleineren Mengen verkaufen.
· Bäckereien und Blumenläden dürfen sonntags jeweils sechs Stunden öffnen.
· Hofläden und Genossenschaften dürfen sonntags sechs Stunden lang selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte verkaufen.
· Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorte dürfen an bis zu 40 Sonn- oder Feiertagen im Jahr für höchstens acht Stunden öffnen — für Reisebedarf, Sportartikel, Devotionalien und ortstypische Waren.
Bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Gemeinde und Jahr, jeweils aus Anlass eines Marktes, einer Messe oder eines besonderen örtlichen Ereignisses. Geöffnet werden darf höchstens sechs zusammenhängende Stunden und nur bis 20 Uhr. Die Gemeinde muss die Freigabe samt Begründung spätestens drei Monate vorher öffentlich bekannt machen. Adventssonntage, Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, Karfreitag, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag sind gesperrt.
Grundlage: Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG) — Gesetzestext. Angaben ohne Gewähr.
In Offenbach am Main kennen wir 81 Wasserhäuschen und bei allen die Öffnungszeiten. 9 davon haben rund um die Uhr geöffnet — sie sind es, auf die man sich nachts verlassen kann. 2 Läden liegen im Bahnhofsbereich und dürfen deshalb auch sonntags öffnen (Reisebedarf) — sonst gilt in Hessen die Sonntagsruhe.
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