Sonntags einkaufen in München
Was sonntags sicher auf hat
Diese 98 dürfen sonntags öffnen — nicht nur nach Laune, sondern nach Gesetz: Tankstellen als Reisebedarf, Läden in Bahnhöfen und an Flughäfen.
Gezeigt sind 60 von 213 — die Bahnhofs- und Flughafenläden zuerst.
Was in Bayern gilt
An Sonn- und Feiertagen bleiben Verkaufsstellen geschlossen, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
Wochentags: Bayern ist strenger als der Rest: Montags bis samstags von 6 bis 20 Uhr, dann ist Schluss. Bäckereien dürfen schon ab 5:30 Uhr aufmachen, an Heiligabend ist von 6 bis 14 Uhr geöffnet. Neu sind dafür verkaufsoffene Nächte — Gemeinden können bis zu acht Werktage im Jahr bis 24 Uhr freigeben, und jeder Laden darf vier weitere Abende selbst anmelden.
Wer trotzdem sonntags öffnen darf:
· Tankstellen dürfen auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten verkaufen — Kraftstoff und Ladestrom, Ersatzteile für die Fahrbereitschaft und Reisebedarf.
· Apotheken dürfen jederzeit Arznei- und Pflegemittel abgeben; die Kammer regelt den Notdienst.
· Bahnhöfe und Flughäfen dürfen Reisebedarf verkaufen, an Heiligabend nur bis 17 Uhr. Das gilt für Bahnhöfe des Eisenbahn- und Fernbusverkehrs.
· Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen dürfen zusätzlich Waren des täglichen Bedarfs sowie Bekleidung, Sport-, Fan- und Geschenkartikel verkaufen, begrenzt auf feste Flächenobergrenzen.
· Personallose Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter ohne persönlichen Kundenkontakt dürfen auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet sein — sonntags mindestens acht zusammenhängende Stunden.
· Zeitungen, Bäckereien, Blumen und Milch dürfen sonntags zwischen 8 und 18 Uhr verkauft werden: Zeitungen fünf Stunden, Bäckereien drei, Blumen zwei (am Valentinstag und Muttertag vier, an Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und am ersten Advent sechs), Milch zwei Stunden.
· Museen, Kinos, Theater, Sport- und Freizeiteinrichtungen dürfen während ihrer Öffnungszeit Speisen und passende Waren verkaufen.
· Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorte können von der Gemeinde für bis zu 40 Sonn- und Feiertage freigegeben werden, jeweils bis zu acht zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 20 Uhr.
Höchstens vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage im Jahr. Die Gemeinden geben sie frei, und nur im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass wie einem Markt, Fest oder großen Sportereignis. Geöffnet werden darf höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr.
Grundlage: Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) — Gesetzestext. Angaben ohne Gewähr.
Für München liegen uns 973 Kioske vor — durchgehend mit Zeiten. Nachts bleiben 74 übrig: So viele haben durchgehend geöffnet. 37 Läden liegen im Bahnhofsbereich und dürfen deshalb auch sonntags öffnen (Reisebedarf) — sonst gilt in Bayern die Sonntagsruhe.
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