Sonntags einkaufen in Mainz
Was sonntags sicher auf hat
Diese 29 dürfen sonntags öffnen — nicht nur nach Laune, sondern nach Gesetz: Tankstellen als Reisebedarf, Läden in Bahnhöfen und an Flughäfen.
Gezeigt sind 60 von 61 — die Bahnhofs- und Flughafenläden zuerst.
Was in Rheinland-Pfalz gilt
An Sonn- und Feiertagen bleiben Verkaufsstellen geschlossen, soweit das Gesetz keine Ausnahme macht.
Wochentags: Montags bis samstags von 6 bis 22 Uhr. Bäckereien und Konditoreien dürfen schon ab 5:30 Uhr aufmachen, am 24. Dezember ist von 6 bis 14 Uhr geöffnet. Zusätzlich können Kommunen bis zu acht Werktage im Jahr freigeben, an denen Läden bis 6 Uhr des Folgetags offen bleiben dürfen — samstags und vor Feiertagen bis 24 Uhr.
Wer trotzdem sonntags öffnen darf:
· Tankstellen dürfen an allen Tagen ohne zeitliche Begrenzung öffnen, außerhalb der Ladenzeiten aber nur Betriebsstoffe, Ersatzteile und Reisebedarf verkaufen.
· Apotheken dürfen an allen Tagen ohne zeitliche Begrenzung öffnen; die Kammer regelt die Dienstbereitschaft.
· Bahnhöfe, Flugplätze und Schiffsanlegestellen dürfen ohne zeitliche Begrenzung Reisebedarf verkaufen, am 24. Dezember nur bis 17 Uhr. An Fernbahnhöfen und den Flugplätzen Hahn und Zweibrücken sind zusätzlich Waren des täglichen Bedarfs und Geschenkartikel erlaubt.
· Hofläden und Weingüter Verkaufsstellen für überwiegend selbst erzeugte land-, wein- und forstwirtschaftliche Produkte dürfen an allen Tagen ohne zeitliche Begrenzung öffnen — in einem Weinland eine spürbare Ausnahme.
· Museen, Theater, Kinos und Sportanlagen dürfen Speisen, Getränke und Waren mit Bezug zur Einrichtung verkaufen, solange Besucher da sind.
· Bäckereien, Blumenläden, Zeitungs- und Milchverkauf können von der Landesregierung per Rechtsverordnung für Sonn- und Feiertage freigegeben werden.
· Kurorte sowie Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr können per Rechtsverordnung für den Verkauf von Badegegenständen, Devotionalien, Getränken, Früchten, Süßwaren, Tabak, Blumen, Zeitungen und ortstypischen Waren freigegeben werden.
Höchstens vier verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde und Jahr, festgelegt von der Kommune. Geöffnet werden darf höchstens fünf Stunden, und zwar nicht zwischen 6 und 11 Uhr — der Vormittag bleibt geschützt. Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, die Adventssonntage im Dezember und Sonntage, auf die ein Feiertag fällt, sind gesperrt.
Grundlage: Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) — Gesetzestext. Angaben ohne Gewähr.
169 Kioske in Mainz, alle mit hinterlegten Öffnungszeiten. 7 Adressen machen gar nicht zu. 5 Läden liegen im Bahnhofsbereich und dürfen deshalb auch sonntags öffnen (Reisebedarf) — sonst gilt in Rheinland-Pfalz die Sonntagsruhe.
Anzeige Wasser aus der Dose — in 20 Minuten kalt Aluminium leitet Wärme deutlich besser als PET. Rein in den Kühlschrank, kurz warten, trinken. acquareaper.com →