Sonntags einkaufen in Leipzig
Was sonntags sicher auf hat
Diese 55 dürfen sonntags öffnen — nicht nur nach Laune, sondern nach Gesetz: Tankstellen als Reisebedarf, Läden in Bahnhöfen und an Flughäfen.
Gezeigt sind 60 von 114 — die Bahnhofs- und Flughafenläden zuerst.
Was in Sachsen gilt
An Sonn- und Feiertagen sind das Öffnen von Verkaufsstellen und das gewerbliche Anbieten von Waren verboten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Wochentags: Montags bis sonnabends von 6 bis 22 Uhr. Backwaren dürfen schon ab 5 Uhr verkauft werden, Tageszeitungen den ganzen Tag über. Am 24. und 31. Dezember ist von 6 bis 14 Uhr geöffnet. Für Einkaufsveranstaltungen dürfen Läden an bis zu fünf Werktagen im Jahr bis 6 Uhr des Folgetags offen bleiben — das melden sie selbst bei der Gemeinde an.
Wer trotzdem sonntags öffnen darf:
· Tankstellen dürfen an allen Tagen ganztägig öffnen, außerhalb der Ladenzeiten aber nur Ersatzteile, Betriebsstoffe und Reisebedarf verkaufen.
· Apotheken dürfen an allen Tagen ganztägig öffnen; die Kammer regelt, welche Apotheken Dienst haben.
· Bahnhöfe und Flughäfen dürfen an allen Tagen ganztägig Reisebedarf verkaufen, am 24. und 31. Dezember nur bis 17 Uhr. An den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle sind zusätzlich Waren des täglichen Bedarfs erlaubt.
· Zeitungsstände, Blumenläden, Bäckereien und Milchgeschäfte dürfen sonntags zwischen 7 und 18 Uhr insgesamt sechs Stunden öffnen, die sie auch aufteilen können. An Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag, Reformationstag und den beiden Weihnachtstagen müssen sie zu bleiben.
· Kur- und Erholungsorte, Wallfahrtsorte und anerkannte Ausflugsorte dürfen sonntags zwischen 11 und 20 Uhr für acht Stunden öffnen — für Reisebedarf, Sportartikel, Badegegenstände, Devotionalien und ortstypische Waren. Ob ein Ort als Ausflugsort gilt, entscheidet die Landesdirektion.
Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr, jeweils von 12 bis 18 Uhr, von der Gemeinde aus besonderem Anlass freigegeben. Zwei dürfen direkt aufeinanderfolgen, dann müssen aber je zwei Sonntage davor und danach frei bleiben. Für besondere regionale Ereignisse wie Straßenfeste, Weihnachtsmärkte oder Ortsjubiläen kommt ein weiterer Sonntag dazu. Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag sind gesperrt.
Grundlage: Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) — Gesetzestext. Angaben ohne Gewähr.
In Leipzig kennen wir 387 Spätis und bei allen die Öffnungszeiten. 34 Adressen machen gar nicht zu. 6 Läden liegen im Bahnhofsbereich und dürfen deshalb auch sonntags öffnen (Reisebedarf) — sonst gilt in Sachsen die Sonntagsruhe.
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